Rechtliches
Mitgliedschaft kündigen
Diese Seite erläutert, auf welchem Weg eine Fördermitgliedschaft bei Ordverk beendet werden kann, wann eine Kündigung wirksam wird und welche Folgen sich daraus für den laufenden Abrechnungszeitraum ergeben.
Fördermitgliedschaften können im Kontobereich von Ordverk zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Der Kündigungsweg ist im Profilbereich dauerhaft erreichbar und ohne zusätzliche Hürden ausgestaltet.
Nach Eingang der Kündigung bleibt die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums aktiv. Anschließend endet sie automatisch; Ordverk kann danach weiterhin kostenlos genutzt werden.
Falls der Self-Service im Einzelfall technisch nicht erreichbar sein sollte, kann die Kündigung zusätzlich in Textform per E-Mail erklärt werden.