Rechtliches
Mitgliedschaft kündigen
Diese Seite erläutert in klarer und transparenter Form, auf welchem Wege ein Abonnement der Fördermitgliedschaft bei Ordverk beendet werden kann, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird und welche Auswirkungen sich daraus für den laufenden Abrechnungszeitraum ergeben. Ordverk versteht Förderung als freiwillige, fortlaufende Unterstützung auf Abonnementbasis. Entsprechend ist auch deren Beendigung bewusst einfach, nachvollziehbar und ohne unnötige Hürden gestaltet.
Das Abonnement der Fördermitgliedschaft kann jederzeit im persönlichen Kontobereich von Ordverk gekündigt werden. Die Kündigung wird unmittelbar wirksam, indem die automatische Verlängerung des Abonnements beendet wird. Der entsprechende Zugang ist dauerhaft im Profilbereich hinterlegt und so konzipiert, dass er ohne Umwege und ohne zusätzliche Bestätigungsschritte erreichbar ist. Damit folgt Ordverk dem Grundsatz, dass jede Form der Unterstützung aus freier Überzeugung erfolgen soll - und ebenso frei wieder beendet werden darf.
Mit Ausspruch der Kündigung endet die automatische Verlängerung des Abonnements. Die bestehenden Leistungen der Fördermitgliedschaft bleiben jedoch bis zum Ablauf des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums vollständig erhalten. Erst nach dessen Ende wird Ordverk wieder im regulären, kostenfreien Umfang nutzbar. Dies betrifft insbesondere den Wegfall zusätzlicher Komfortfunktionen, wie etwa erweiterte persönliche Vokabelsammlungen oder eine beschleunigte Bearbeitung von Anfragen.
Es ist bedauerlich, wenn eine fortlaufende Unterstützung endet. Zugleich begegnen wir jeder Entscheidung mit Respekt und verzichten bewusst auf Nachfragen. Lebensumstände verändern sich, Prioritäten verschieben sich – und beides verdient Anerkennung. Menschen, die Ordverk begleitet haben, bleiben Teil der Geschichte dieses Projekts. Vielleicht entsteht zu einem späteren Zeitpunkt erneut der Wunsch, es zu unterstützen. Diese Möglichkeit bleibt jederzeit offen.
Sollte der Self-Service im Einzelfall technisch nicht erreichbar sein, kann die Kündigung selbstverständlich auch in Textform per E-Mail erklärt werden.